EG-Betriebserlaubnis für Auspuffanlagen

Micron Auspuffanlagen mit EG-Betriebserlaubnis

müssen nicht mehr eingetragen werden. Das Mitführen eines schriftlichen Nachweises (ABE oder EG-Kärtchen) erübrigt sich, da die EG-Gesetzgebung dies nicht mehr vorschreibt.
Einen schriftlichen Nachweis als Download finden Sie hier!

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